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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ve//ingenieure GmbH
Stand: 1. März 2011
Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen AGB ihre Gültigkeit.
1. Allgemeines
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern sie
nicht schriftlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder
ausgeschlossen werden. Etwaige abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Im
Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die folgenden Bedingungen
auch dann, wenn dies zukünftig nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind unsere Angebote stets
freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Nur die in der Auftragsbestätigung
beschriebenen Aufgaben bzw. Eigenschaften sind verbindlich.
Vertragsabänderungen oder -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden
nach erfolgter Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Mitwirkung, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Unser Vertragspartner gewährleistet, dass alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner
Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für uns kostenlos erbracht werden.
Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und
erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Diese
Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen,
Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Unser Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge von ihm
zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder
Mitwirkungshandlungen entsteht. Wir sind auch bei vereinbarten Fest-
oder Höchstpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich
abzurechnen. Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen verstehen sich stets
ausschließlich jeglicher Transportdauer der zuzustellenden Unterlagen.
Die Frist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten
(vollständige technische Klärung). Werden nachträgliche Vertrags-
änderungen vereinbart oder werden wesentliche erforderliche
Informationen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden sollen,
nicht rechtzeitig übergeben, so ist auch der Termin neu zu vereinbaren.
Ist die Nichteinhaltung eines Termins auf Lieferverzug eines
Zulieferanten zurückzuführen, der nicht von uns zu vertreten ist und
nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden ist, so
verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Bei höherer
Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen wie Verspätung oder
Ausbleiben von Zulieferungen, Krankheit oder Todesfall, tritt kein
Lieferverzug ein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht zum
Vertragsrücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 10 Werktage
überschritten wird. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber, die
Fristen angemessen zu verlängern. Teillieferungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig. Generell kann der Auftraggeber von uns einen
Verzugsschaden nur dann geltend machen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
4. Ausführung
Wir sind verpflichtet, unsere vertraglichen Leistungen nach den
anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen haben wir den Auftraggeber,
soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben
wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller
Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten
Originalzeichnungen und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Wir sind
nicht verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.
5. Gewährleistung
Alle Konstruktionen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstigen Leistungen
sind vom Vertragspartner vor der Fertigung und Bestellung der Kaufteile
auf Mängel, Vollständigkeit, Maße und Funktion zu überprüfen.
Berechnungen sind auf ihre Plausibilität zu prüfen. Mängel müssen uns
unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Als
Gewährleistung kann der Vertragspartner nur kostenlose Nachbesserung
der mangelhaften Leistung verlangen. Bei fehlerhaften Zeichnungen und
Konstruktionen werden nur diese kostenfrei richtiggestellt.
6. Haftung
Eine Gewähr für Fehler bei Zeichnungen und Konstruktion und dem daraus
resultierenden Produkt wird im Rahmen von Mangelfolgekosten nicht
übernommen. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
Deshalb übernehmen wir keine Haftung für Fertigung, Montage oder
Produktion, wenn innerhalb dieser Bereiche Schäden durch fehlerhafte
Konstruktionszeichnungen entstehen. Die Entwürfe, Berechnungen,
Konstruktionen, Zeichnungen sowie Funktionen oder sonstige Leistungen
sind nur beratende Vorschläge und sind für den Vertragspartner und
Hersteller nicht bindend. Er kann sie jederzeit ändern hinsichtlich der
Toleranzen, Fertigung, Kosten und Ausführung. Eigenmächtige Änderungen
und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion oder Ausführung durch
den Auftraggeber hat dieser selbst zu verantworten. Der Hersteller des
Produktes haftet für das Produkt selbst nach dem Produkthaftungsgesetz.
Leistungsansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt des
Rechnungsdatums an. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausge-schlossen oder beschränkt
gilt, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Zahlungsbedingungen
Der von uns angegebene Preis ist bindend. Alle von uns angegenenen
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Verpackung und Transport werden gesondert berechnet.
Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zahlbar, wenn
nichts anderes vereinbart wurde. Skonto wird nicht gewährt. Unser
Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme der Leistung/Lieferung
verpflichtet. Kommt der Vertragspartner seiner Abnahmeverpflichtung
nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach
Leistungserbringung als erfolgt. Beanstandungen unserer Rechnungen sind
uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Gegen Forderungen von
unserer Seite kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Bei Nichteinhaltung
vereinbarter Zahlungsziele sind wir berechtigt, die Arbeiten am
jeweiligen Projekt einzustellen. Bis zur vollständigen Bezahlung
bleiben Zeichnungen, Entwürfe, Muster, etc in unserem Eigentum
(Eigentumsvorbehalt).
8. Vorzeitige Beendigung eines Projektes
Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus
wichtigem Grund herbeigeführt werden. Wird aus einem Grund gekündigt,
den wir zu vertreten haben, steht uns ein Honorar nur für die bis zur
Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen behalten wir
den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter
Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 40 % des vereinbarten
Honorars angesetzt.
9. Urheberrecht
Urheberrechte/Patente werden nicht übertragen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist unser
Firmensitz. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, oder der Text dieser AGB eine Regelungslücke enthalten, so
werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige
Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon
unberührt.
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